Die Tierärztekammer Schleswig-Holstein hat, in Verbindung mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein und mit Experten aus den Bereichen Tiermedizin/Verhaltenstherapie, Praxis und Wissenschaft, Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen und deren Umsetzung in Form einer Prüfung entwickelt. Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung stellt dann eine Zertifizierung der Tätigkeit der jeweiligen Person dar.
Die seit Mai 2007 gültigen Regelungen gelten bundesweit, können von jedem, der in entsprechenden Berufen tätig ist, absolviert werden und sind frei von Verbandszugehörigkeiten o.ä.
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Zertifizierung für Hundetrainer/innen und Verhaltensberater/innen.
Das Tätigkeitsfeld für Verhaltensberater und Hundetrainer ist zurzeit nicht eindeutig definiert, und daher ist eine beschreibende Eingrenzung der zu zertifizierenden Tätigkeiten im "Hundebereich" erforderlich.
Zu zertifizieren sind Tätigkeiten, die von der jeweiligen Einzelperson gewerblich ausgeübt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine beratende Tätigkeit und/ oder um eine praktische Tätigkeit im Bereich der Hundeerziehung/ Beratung handelt. Hundeerziehung/ Beratung beinhaltet die Bereiche der Welpengruppen und/ oder Arbeiten um juvenile und/ oder adulte Hunde. Die Arbeiten in den genannten Bereichen finden grundsätzlich gemeinsam mit dem Halter statt. Ausnahmen sind in der Arbeit mit Tierheimhunden zu finden. Nicht relevant ist der Schwierigkeitsgrad der Hundeerziehung/ Beratung, (z. B. "Problemhundarbeit/ Verhaltenstherapie", da hier zurzeit von Definitionsschwierigkeiten auszugehen ist (subjektive oder ideologische Interpretationen). In diesem Zusammenhang ist auch von einer allgemeinen Zertifizierung für eine Arbeit in den o.g. Bereichen auszugehen. Spezielle Zertifikate für abgegrenzte Bereiche innerhalb des breiten Tätigkeitsfeldes, könnten ein zukünftiges Arbeitsziel des Gremiums sein.
Nicht zu zertifizieren sind gewerblich orientierte Arbeiten in den Bereichen Hundesport, Arbeitshundeausbildung (Blindenführhunde pp.), stationäre Hundeausbildung ohne Halterinstruktion. Auch in diesen Bereichen sind spezielle Zertifizierungen zukünftig diskutierbar. Ferner sind nicht zu zertifizieren: gewerbliche Hundeerziehungshilfen durch telefonische Beratung, durch spirituelle Ansätze oder durch eine ausschließliche Anwendung von homöopathischen Mitteln, Bachblüten und/ oder Pheromonen.
Ob es sich um eine zu zertifizierende Tätigkeit im eingegrenzten "Hundebereich" handelt, soll auch aus der schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung des Bewerbers um eine Zertifizierung hervorgehen.
Ja, die Zertifizierung ist freiwillig. Zur Zertifizierung können sich Bewerber/ innen aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein (TÄK-SH) anmelden.
Die Zertifizierung soll Behörden und anderen Institutionen helfen, eine möglichst objektive Entscheidung zu treffen und eine gute Hundeschule zu empfehlen. Weiterhin soll die Zertifizierung Hundehaltern helfen, eine geeignete Hundeschule zu finden.
Die Daten des/ der Zertifikatsinhabers/-inhaberin werden auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht und an Behörden und Gemeinden weitergegeben.
Die im Folgenden benannten Nachweise und sonstigen Leistungen sind bei einer Bewerbung für eine Zertifizierung der TÄK-SH vorzulegen. Dies muss vor dem ersten Prüfungsabschnitt erfolgen.
Es handelt sich um Grundlagenwissen in den Bereichen:
Verhaltensbiologie (Ethologie)
Lernverhalten
Kommunikation
Zucht, Haltung, Ernährung
Anatomie
Domestikation
Tiergesundheit, Erste Hilfe
Neurophysiologie
Recht
Methodik und Didaktik des Lehrens
Unternehmensführung und Management
Die Prüfung gliedert sich in drei Bereiche:
1. Multiple-Choice-Test
Der von der AG-Hundehaltung der BTK (Bundestierärztekammer) entwickelte Prüfungsteil "Data-parc-Test" dient als Grundlage und wurde spezifisch für den Bereich Schleswig-Holstein verbessert und erweitert. Dadurch bleiben die einheitlichen Kriterien der Prüfung unberührt, diese werden vielmehr optimiert. Der MC-Test kann bei einem, der für diesen Prüfungsteil vorgesehenen Tierärzte/-ärztinnen (Tierärzte/-ärztinnen mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie), in dessen/deren Praxis am PC, abgeleistet werden.
2. Fachgespräch
Vor und mit einem Gremium der TÄK-SH. Das von der TÄK-SH bestimmte Gremium sollte sich aus einem/einer Tierarzt/-ärztin mit der Zusatzbezeichnung "Verhaltenstherapie", einem/ einer praktizierenden Hundetrainer/ in und Verhaltensberater/ in und einem/ einer weiteren Tierarzt/ ärztin zusammensetzen. Die Gesprächsdauer beträgt etwa 60 bis 90 Minuten, das Fachgespräch wird protokolliert.
3. Praktische Prüfung
Ein Hund-Halter/ in-Gespann wird vom Prüfungsteam gestellt. Das Prüfungsteam für die praktische Prüfung wird von der TÄK-SH aus einem/ einer praktizierenden Hundetrainer/ in und Verhaltensberater/ in und einem/ einer Tierarzt/ ärztin mit der Zusatzbezeichnung "Verhaltenstherapie" zusammengesetzt. Das Prüfungsteam geht hier, je nach Hund-Halter/ in-Gespann, schwerpunktmäßig und individuell vor. Die Dauer der praktischen Prüfung beträgt etwa 45 bis 60 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet die grundlegenden Elemente, welche von der AG-Hundehaltung der BTK und der AK-Sachkunde-Hundehaltung genannt werden, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Nach bestandenem MC-Test kann der/ die Bewerber/ in die Punkte 2. und 3. angehen. Es folgt dann eine Einladung durch die TÄK-SH. Die Punkte 2. und 3. werden dann an einem Tag abgeleistet.
Falls ein/e Bewerber/in eine Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholt werden. Der Multiple-Choice-Test darf erst nach einem Monat, die mündliche und praktische Prüfung erst nach sechs Monaten wiederholt werden. Eine Wiederholungszahlbegrenzung besteht nicht.
Eine Liste fachlich fundierter Fort- und Weiterbildungseinrichtungen ist auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht. Hierzu können Einrichtungen ihre Inhalte und Konzepte der TÄK-SH vorlegen. Eine von der TÄK-SH benannte Kommission entscheidet nach Auswertung über die Nennung der Einrichtung auf der Liste. Eine Liste mit der für die Vorbereitung der Prüfung empfohlener Fachliteratur ist ebenso veröffentlicht.
Zertifizierte/ r Hundeschule/ Hundetrainer/ in und Verhaltensberater/ in (personengebunden) nach den Richtlinien der Tierärztekammer Schleswig-Holstein. Die TÄK-SH ist für die Erteilung der Urkunde zuständig.
Eine Liste der MC-Test abnehmenden Tierärzte/ ärztinnen ist auf der Homepage der TÄK-SH veröffentlicht.
Externer Link, wird in neuem Fenster geöffnet
www.sh.tieraerztekammer.de/hundetrainerzertifizierung.php
Die Informationen können auch telefonisch erfragt werden unter:
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Telefon 0481 5542 (mo. bis fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr)
oder per E-Mail:
schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Die Prüfungsgebühren richten sich nach der GOT der Tierärztekammern. Die TÄK-SH rechnet ab. Die Kosten berechnen sich nach Aufwand und liegen zwischen 600,- bis 800,- Euro.
Die Zertifizierung erlischt, wenn der/ die betreffende Inhaber/ in aus verschiedenen Gründen nicht mehr zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig ist. Weiterhin erlischt die Zertifizierung wenn der/ die betreffende Inhaber/ in nicht jährlich mindestens eine zweitägige Fort- und Weiterbildungsveranstaltung nachweisen kann. Der Nachweis ist selbstständig bei der TÄK-SH einzureichen.
Ja
Die Anerkennung einer Zertifizierung aus einem anderen Bundesland kann nur erfolgen, wenn die Zertifizierungsinhalte und Voraussetzungen mindestens gleichwertig sind.
Die TÄK-SH hat auf der Basis der Arbeit der AG-Hundehaltung der BTK die Zertifizierung erarbeitet. Die Fachbereiche folgender Experten bieten den Rahmen, der für eine derartige Entwicklungsarbeit und deren praktischer Umsetzung nötig ist:
Das Bemerkenswerte an dieser Personengruppe ist die Bereitschaft jedes Einzelnen, die Zertifizierung trotz unterschiedlicher Sichtweisen und Argumentationen gemeinsam im o.g. Gremium zu erarbeiten. Nur durch gemeinsame, übereinstimmende Beschlüsse sind zukünftige Änderungen inhaltlicher oder praktischer Art umsetzbar. Dadurch wird auch in der Zukunft keine einseitige Ausrichtung der Zertifizierung von außen vorwerfbar. Gleichzeitig wird damit ein hohes Niveau der Zertifizierung festgelegt, das den Kerngedanken, nämlich eindeutige Qualitätskriterien für Hundetrainer/innen, sichert.